NEWS! Abgabetiere! 17.02.2012

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Aus aktuellem Anlass weise ich auf folgende Neuerung in meiner Zucht hin:

Ab sofort berechne ich für ein fachkundiges Erst- bzw. Beratungsgespräch bei mir vor Ort:

3,00 EURO

Dieser Betrag wird natürlich bei Kauf eines oder mehrerer Tiere aus meiner Zucht, innerhalb der folgenden 4 Wochen, mit dem Kaufpreis verrechnet!

Vielen Dank für Ihr / Euer Verständnis.

EURE Katja Lente

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Bitte vorher meine Abgabebedingungen gut durchlesen!

Und dann zu den Abgabetieren herunter scrolen!

Das Geld aus dem Verkauf meiner Tiere kommt ausschließlich meinen Meerschweinchen zugute, bzw. muss ich davon auch Tierarztkosten und Medikamente bezahlen!

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Hier vorab eine kurze Meerisexualstunde.

Sozusagen:

"Dr. Sommer für Schweinebesitzer"!

Links: Bock     Rechts: Sau

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 Abgabebedingungen

Schloss Puffelhausen

 Ich hoffe ein liebevolles, verantwortungsbewusstes und gutes neues Heim für meine Gurkenquieker zu finden!

Ich gebe allerdings kein Meerschweinchen in Einzelhaltung oder zur Vergesellschaftung mit anderen Nagern z.B. Kaninchen ab. 

Selbstverständlich, dass ich meine kleinen Racker nicht für folgende Zwecke züchte:

 1. Massenzucht

2. Reptilienfutter

 Außerdem handele ich strikt nach § 11 c Tierschutzgesetz und gebe keine Meeris an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ab, es sei denn, die Eltern stehen 150 % hinter dem Wunsch der Kinder und sind sich der Verpflichtung dem Tier / den Tieren bewusst!

Meine Tiere, die aufgrund von Allergien, Umzug, Unlust des neuen Besitzers etc. abgegeben werden müssen, nehme ich  zurück. Ich bitte um vorige Absprache, da auch ich nur einen begrenzten Platz zur Verfügung habe. Gern bin ich bei der Vermittlung meiner Tiere in Notfällen behilflich z.B. Einstellen der Notfälle zur Vermittlung auf meiner HP!  Meine Tiere sind weder an Tierheime, noch an sonstige Drittstellen weiter zu geben oder womöglich auszusetzen.

Meine Meeris werden von mir mit einem Mindestgewicht von 300g bzw. frühestens im Alter von 4 Wochen an den neuen Besitzer abgegeben.

Jedes Meeri bekommt eine Abstammungsurkunde und ein Erstausstatterpaket (Ratgeber für die Fütterung und Haltung von Meeris, eine Tüte Übergangsfutter für die bessere eventuelle Futterumstellung).

Zur Information:

Ich füttere meine Tiere mit UNION Cavia-Korn der Firma Michael Heiliger.

Meine Tiere verlassen mein „Schloss“ in einem äußerlich gesunden und munteren Eindruck. Wie sagt man:“… man steckt nicht drin!“ Sollte sich unerwarteter Weise nach ein paar Tagen irgendein Gebrechen beim Meeri einstellen (welches nicht auf Fütterungs- oder Haltungsfehler des neuen Besitzers zurückzuführen ist), dann nehme ich die Tiere natürlich zurück und erstatte den Kaufpreis.

Gern sind bei mir auch Besucher willkommen, die sich nur mal ein Bild meiner liebevollen Rassehobbymeerschweinzucht machen möchten und sich z.B. über die alternative Meerihaltung (meine Meeris leben in offenen Holzeigenbauten in verschiedenen Ausführungen und Größen) im Gegensatz zur herkömmlichen Käfighaltung informieren möchten.

Faltohr = tut nicht weh bzw. ist nicht schlimm für ein Meeri, diese Tiere sind allerdings nur bedingt oder gar nicht zur Rassezucht geeignet. Für Liebhaber von Meerschweinchen stellt dieses kleine „Schönheitsmakel“ überhaupt kein Problem dar. So und nun ab auf meine „Abgabeseite“ und dann einfach bei mir anrufen und dann steht einem Leben mit Meerschweinchen nichts mehr im Wege!

Ihre / Eure Katja Lente

Mit dem Kauf eines oder mehrerer Meeris werden die Abgabebedingungen automatisch anerkannt!

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Tierschutzgesetz (TierSchG)

§ 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 § 2

 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

 -muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

-darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

-muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 2 a

 (1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderung an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen an:

- Bewegungsmöglichkeiten / Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere

 - Räume, Käfige, andere Behältnisse, Unterbringung von Tieren, Beschaffenheit Fütterungs- u. Tränkvorrichtungen

- Lichtverhältnisse / Raumklima bei der Unterbringung der Tiere

- Pflege, Überwachung der Tiere; Aufzeichnen der Ergebnisse der Überwachung, aufbewahren, auszuhändigen

- Kenntnisse / Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und Nachweis der Kenntnisse / Fähigkeiten

(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, (…), soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, Ihre Beförderung zu regeln.

1. Anforderungen

a) hinsichtlich der Transportfähigkeit von Tieren

b) an Transportmittel für Tiere festlegen

§ 3

 Es ist verboten,

1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen (…)

3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen

8a. c) seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen

(…)

 § 11 c

 Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.

§ 18

 Ordnungswiderig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 c ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt.

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ZUR ABGABE:

Schlossdamen:

Buffy-Therapy *14.10.2009

US-Teddy buff-weiß

Liebhabertier / ohne Papiere

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0,1 Liebhaber Blue-Angel *15.05.2011

US-Teddy slate blue-gold-weiß

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0,1 Liebhaber Blue-Nation *06.01.2011

US-Teddy slate blue-gold-weiß

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0,1 Zuchttier oder Liebhaber Blue-World *03.08.2011

US-Teddy slate blue-gold-weiß

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0,1 Zuchttier oder Liebhaber BB-Zeal *02.11.2011

Glatthaar Tdt.

schwarz/slate-blue Träger

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0,1 Liebhaber Blue-Jersey

*16.11.2010

US-Teddy slate blue-gold-weiß

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0,1 Liebhaber Blue-Olympic

*12.02.2011

US-Teddy slate blue-gold-weiß

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0,1 Liebhaber oder Zuchttier Buffy-Cocky

*06.01.2012

US-Teddy buff-weiß

Bild folgt!

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Schlossherren:

Blue-Amor

1,0 Liebhaber oder Zuchttier

*14.12.2011

US-Teddy slate blue-gold-weiß

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White-Ball & White-Box

US-Teddy's weiß p.e.

gefallen aus creme-weiß x creme

Vollgeschwister *14.12.2011 / voll zuchttauglich, auch gern in Liebhaberhände

Auf diesem Bild: 1x vorne und 1x hinten!

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BB-Danish & BB-DJ & BB-Diplomat

3,0 Liebhaber oder Zuchttiere

*09.01.2012

US-Teddy bzw. Glatthaar Tdt. schwarz ( slate blue Träger )

Bilder folgen!

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Kastraten:

Lancelot * 28.11.2011

Glatthaar schwarz 

Wird erst am 10.01.2012 kastriert und steht ab Ende Febr. 2012 zur Abgabe!

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Vormerkungen / Reservierungen unter:

schloss-puffelhausen@gmx.de

oder

 0172/ 231 47 80